Familienrechtspraxis
beim Amtsgericht Mosbach, Neckar-Odenwald-Kreis,
- u.a. in juristischen und politischen Aufarbeitungen
ausgehend vom Amtsgericht Mosbach, Neckar-Odenwald-Kreis,
unter Führung und Verantwortung
des Direktors Dr. Lars Niesler,
Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ)
der CDU Baden-Württemberg,
sowie unter unter der Amtsführung und unter der Dienstaufsicht
der Präsidentin des Landgerichts Mosbach Jutta Kretz,
ehemalige Direktorin der Amtsgerichte Sinsheim und Heidelberg
![]() | DEUTSCHER BUNDESTAG zur Ablehnung von Verfahrensbeiständen*innen Ausgehend von Erfahrungen aus Familienrechtsverfahren 2021 bis 2024 beim Amtsgericht Mosbach unter der Richterin am Amtsgericht Marina Hess und der Verfahrensbeiständin Bettina Ostermann (Mudau, Limbach). Der DEUTSCHE BUNDESTAG hat die Petition Pet 4-20-07-471-002194 vom 26. Dezember 2021 beraten und am 28. September 2023 beschlossen: Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen worden ist. Er folgt damit der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses (BT-Drucksache 20/8460). 230928_DB_PET_Ablehnung_Verfahrensbeistand.pdf (5.27MB) |
DEUTSCHER BUNDESTAG zur Ablehnung von Verfahrensbeiständen*innen
Ausgehend von Erfahrungen aus Familienrechtsverfahren 2021 bis 2024 beim Amtsgericht Mosbach unter der Richterin am Amtsgericht Marina Hess und der Verfahrensbeiständin Bettina Ostermann (Mudau, Limbach). Der DEUTSCHE BUNDESTAG hat die Petition Pet 4-20-07-471-002194 vom 26. Dezember 2021 beraten und am 28. September 2023 beschlossen: Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen worden ist. Er folgt damit der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses (BT-Drucksache 20/8460).
Ausgehend von Erfahrungen aus Familienrechtsverfahren 2021 bis 2024 beim Amtsgericht Mosbach unter der Richterin am Amtsgericht Marina Hess und der Verfahrensbeiständin Bettina Ostermann (Mudau, Limbach). Der DEUTSCHE BUNDESTAG hat die Petition Pet 4-20-07-471-002194 vom 26. Dezember 2021 beraten und am 28. September 2023 beschlossen: Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen worden ist. Er folgt damit der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses (BT-Drucksache 20/8460).
![]() | 230928_DB_PET_Ablehnung_Verfahrensbeistand.pdf (5.27MB) |
Inhalt dieser Kategorie:
- Falschaussagen vor dem und beim Amtsgericht Mosbach >>>
- Geschlechterdiskriminierung - Häusliche Gewalt gegen Männer >>>
- Geschlechterdiskriminierung beim Jugendamt Neckar-Odenwaldkreis >>>
- Diskriminierungen durch das Jugendamt Neckar-Odenwaldkreis >>>
- Diskriminierungen durch Verfahrensbeiständin aus Mudau >>>
![]() | DEUTSCHER BUNDESTAG zur Ablehnung von Verfahrensbeiständen*innen Ausgehend von Erfahrungen aus Familienrechtsverfahren 2021 bis 2024 beim Amtsgericht Mosbach unter der Richterin am Amtsgericht Marina Hess und der Verfahrensbeiständin Bettina Ostermann (Mudau, Limbach). Der DEUTSCHE BUNDESTAG hat die Petition Pet 4-20-07-471-002194 vom 26. Dezember 2021 beraten und am 28. September 2023 beschlossen: Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen worden ist. Er folgt damit der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses (BT-Drucksache 20/8460). 230928_DB_PET_Ablehnung_Verfahrensbeistand.pdf (5.27MB) |
DEUTSCHER BUNDESTAG zur Ablehnung von Verfahrensbeiständen*innen
Ausgehend von Erfahrungen aus Familienrechtsverfahren 2021 bis 2024 beim Amtsgericht Mosbach unter der Richterin am Amtsgericht Marina Hess und der Verfahrensbeiständin Bettina Ostermann (Mudau, Limbach). Der DEUTSCHE BUNDESTAG hat die Petition Pet 4-20-07-471-002194 vom 26. Dezember 2021 beraten und am 28. September 2023 beschlossen: Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen worden ist. Er folgt damit der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses (BT-Drucksache 20/8460).
Ausgehend von Erfahrungen aus Familienrechtsverfahren 2021 bis 2024 beim Amtsgericht Mosbach unter der Richterin am Amtsgericht Marina Hess und der Verfahrensbeiständin Bettina Ostermann (Mudau, Limbach). Der DEUTSCHE BUNDESTAG hat die Petition Pet 4-20-07-471-002194 vom 26. Dezember 2021 beraten und am 28. September 2023 beschlossen: Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen worden ist. Er folgt damit der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses (BT-Drucksache 20/8460).
![]() | 230928_DB_PET_Ablehnung_Verfahrensbeistand.pdf (5.27MB) |
Siehe auch:
