Nationalsozialismus in Mosbach - Baden
: Rechtsextremismus und Neofaschismus : Anti-Semitismus : Anti-Ziganismus : Behindertenfeindlichkeit: Homophobie : Rassismus : Diskriminierung 

Frühere außergerichtliche
Aufklärungs- und Aufarbeitungsbemühungen
zu Nationalsozialistischem Unrecht
und Nationalsozialistischen Verbrechen;
zu Menschenrechtsverletzungen;
zu Bürger- Freiheits- und Grundrechten ...
bei BRD-Landtagen und beim Deutschen Bundestag
bis 2022

vom Petenten,
der als Verfahrensbeteiligter, Beschwerdeführer, Anzeigenerstatter,
u.a. juristische Aufarbeitungen
ausgehend vom Amtsgericht Mosbach, Neckar-Odenwald-Kreis, initiiert
zu Deutschen Kolonialverbrechen, NS-Verbrechen,
Rechtsextremismus, Bestrebungen in und aus der Neuen Rechten
unter Führung und Verantwortung
des Direktors Dr. Lars Niesler,
Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ)
der CDU Baden-Württemberg,
sowie unter der Amtsführung und unter der Dienstaufsicht
der Präsidentin des Landgerichts Mosbach Jutta Kretz,
ehemalige Direktorin der Amtsgerichte Sinsheim und Heidelberg

 Zuletzt AKTUALISIERT am 30.03.2026 ! 



DEUTSCHER BUNDESTAG zu Sicherheitslage und Menschenrechtsverletzungen in Kamerun
Der DEUTSCHE BUNDESTAG reagiert am 21.05.2019 unter Pet 3-19-05-06-017030 auf die Forderungen des Petenten, dass die Bundesregierung sich sowohl bei der Afrikanischen Fußballkonföderation CAF als auch dem Weltfußballverband FIFA dafür einsetzen solle, dass die Fußball-Afrika-Meisterschaften 2019 in Kamerun stattfinden können. UND ZWAR ENTGEGEN der am 30. November 2018 durch die CAF getroffene Entscheidung, Kamerun die Ausrichtung des Turniers unter anderem vor dem Hintergrund der angespannten Sicherheitslage im Lande zu entziehen, WEIL NÄMLICH die Deutsche Botschaft in Jaunde IM GEGENSATZ dazu in einer ihrer eigenen Mitteilung keinerlei Bedenken habe bezüglich der Sicherheitslage und der Menschenrechtsverletzungen in Kamerun und eher der Auffassung sei, die allgemeine Sicherheitslage in Kamerun sei sozusagen "entspannt".
190521_DB_Pet_Kamerun_Fußball_Afrika_Meisterschaft.pdf (2.65MB)
DEUTSCHER BUNDESTAG zu Sicherheitslage und Menschenrechtsverletzungen in Kamerun
Der DEUTSCHE BUNDESTAG reagiert am 21.05.2019 unter Pet 3-19-05-06-017030 auf die Forderungen des Petenten, dass die Bundesregierung sich sowohl bei der Afrikanischen Fußballkonföderation CAF als auch dem Weltfußballverband FIFA dafür einsetzen solle, dass die Fußball-Afrika-Meisterschaften 2019 in Kamerun stattfinden können. UND ZWAR ENTGEGEN der am 30. November 2018 durch die CAF getroffene Entscheidung, Kamerun die Ausrichtung des Turniers unter anderem vor dem Hintergrund der angespannten Sicherheitslage im Lande zu entziehen, WEIL NÄMLICH die Deutsche Botschaft in Jaunde IM GEGENSATZ dazu in einer ihrer eigenen Mitteilung keinerlei Bedenken habe bezüglich der Sicherheitslage und der Menschenrechtsverletzungen in Kamerun und eher der Auffassung sei, die allgemeine Sicherheitslage in Kamerun sei sozusagen "entspannt".
190521_DB_Pet_Kamerun_Fußball_Afrika_Meisterschaft.pdf (2.65MB)


Deutscher Bundestag
Petitionsausschuss

Berlin. 21. Mai 2019
Bezug: Ihr Schreiben vom
16. Februar 2019

Referat Pet 3 
AA, BKAmt, BMJ\S (Soz.), BMBF,
BMELI, BMFSFJI, BMZI, BPrA 
Frau Grothe
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-33604
Fax: +49 30 227-30013
vorzimmerpet3@bundestag.de

Herrn
Bernd Michael Uhl
***
***

Außenpolitik
Pet 3-19-05-06-017030 (Bitte bei allen Zuschriften angeben)

Sehr geehrter Herr Uhl,

hiermit komme ich zurück auf Ihre Petition mit der ID-Nummer 91214.

Ihre Ausführungen wurden so verstanden, dass sich die Bundesregierung
sowohl bei der Afrikanischen Fußballkonföderation
CAF als auch dem Weltfußballverband FIFA dafür einsetzen sollte,
dass die Fußball-Afrika-Meisterschaften 2019 in Kamerun stattfinden können.
Dies würde bei entsprechender Umsetzung darauf hinauslaufen,
die am 30. November 2018 durch die CAF
getroffene Entscheidung, Kamerun die Ausrichtung des Turniers
unter anderem vor dem Hintergrund der angespannten
Sicherheitslage im Lande zu entziehen, zu revidieren.

Der Ausschussdienst, der die Aufgabe hat, für den Petitionsausschuss
Vorschläge zu erarbeiten, hat das von Ihnen vorgetragene
Anliegen sorgfältig geprüft. Nach Prüfung aller Gesichtspunkte
kommt er zu dem Ergebnis, dass Ihre Petition voraussichtlich
nicht den gewünschten Erfolg haben wird.

Diese Auffassung stützt sich insbesondere darauf, dass die
Bundesregierung keine Veranlassung sieht, die Entscheidung der
CAF in Frage zu stellen. Das zu Ihrer Petition um Stellungnahme
gebetene Auswärtige Amt hat hierzu ausgeführt, dass der Entzug
der Austragungsrechte aufgrund der derzeit erheblich angespannten
Sicherheitslage in den beiden anglophonen Regionen
Kameruns, in denen Sicherheitskräfte der Regierung in einem
bewaffneten Konflikt mit sezessionistischen Guerillakämpfern
stehen, der bereits zahlreiche Todesopfer gefordert hat, aus
objektiver Sicht nachvollziehbar erscheint.

Darüber führt das Auswärtige Amt aus, dass Ihre gezogene
Schlussfolgerung in der Begründung Ihrer Petition, die deutsche
Botschaft Jaunde sei der Auffassung, die allgemeine Sicherheitslage
in Kamerun lasse die Austragung des Fußballturniers zu, in
der Sache nicht zutreffend ist.

Eine dem angeblich entgegenstehen(ie, deutlich positivere
Bewertung der Sicherheitslage in Kamerun durch die deutsche
Botschaft, die Sie zur Begründung in Ihrer Petition als zentrales
Argument zitieren, stammt aus anlässlich eines Visumverfahrens
geführten Schriftverkehrs zwischen Ihnen und der Botschaft,
wurde aus dem Zusammenhang gerissen und mit einer bei Abfassung
nicht intendierten allgemeinen Gültigkeit versehen.

Einwendungen gegen diese Bewertung können Sie innerhalb von
sechs Wochen mitteilen. Nach Ablauf dieser Zeit wird dem
Petitionsausschuss nach Nr. 7.10 der Verfahrensgrundsätze
(veröffentlicht unter www.bundestag.de/petition) vorgeschlagen,
das Verfahren abzuschließen, weil Ihre Petition aus den oben
dargelegten Gründen offensichtlich erfolglos bleiben wird. Folgt
der Ausschuss diesem Vorschlag, erhalten Sie keinen weiteren
Bescheid.

Sie haben Ihre Petition zudem mit dem Wunsch eingereicht,
diese auf der Internetseite des Petitionsausschusses zu veröffentlichen.
Aus den oben genannten Erwägungen wird der
Ausschussdienst dem Ausschuss jedoch empfehlen, von einer
Veröffentlichung Ihrer Eingabe nach Nr. 4 Buchstabe e) der
b Richtlinie für die Behandlung von öffentlichen Petitionen
(ebenfalls veröffentlicht unter www.bundestag.de/petition)
abzusehen. Sofern der Ausschuss dieser Empfehlung folgt,
erhalten Sie auch insoweit keine weitere Nachricht.

Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
K. Grothe

Am 14. Juli 1884 schloss der deutsche Generalkonsul Gustav Nachtigal als Kaiserlicher Kommissar mit mehreren Headmen der Duala und anderen regionalen Herrschern Schutzverträge ab und proklamierte damit das Schutzgebiet Kamerun als Deutsche Kolonie. Dabei bezog sich die Namensgebung zunächst auf den Schutz deutscher Wirtschaftsinteressen.[48] Die faktische Inbesitznahme des Hinterlandes und die gewaltsame oder kooperative Integration der dortigen Gesellschaften vollzog sich im Laufe der folgenden 30 Jahre und war bei Ausbruch des Ersten Weltkrieges noch nicht endgültig abgeschlossen. In der deutschen Kolonialzeit zwischen 1884 und 1919 verlor Kamerun Zehntausende von kulturellen und künstlerischen Objekten, von denen sich heute etwa 40.000 in deutschen Museen befinden.[49] (Quellen: https://de.wikipedia.org/wiki/Kamerun; Richard Tsogang Fossi: „Cameroons“ wird deutsch. Geschichte einer manipulativen Wegnahme. In: Mikaél Assilkinga et al. (Hrsg.): Atlas der Abwesenheit. Kameruns Kulturerbe in Deutschland. Reimer, Berlin 2023, ISBN 978-3-496-01700-4, S. 40.) SIEHE AUCH: Frühere außergerichtliche Aufklärungs- und Aufarbeitungsbemühungen zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen; zu Menschenrechtsverletzungen; zu Bürger- Freiheits- und Grundrechten … bei BRD-Landtagen und beim Deutschen Bundestag bis 2022 >>> SIEHE AUCH: Reparationen für deutsche Kolonialverbrechen als Wegbereitung für NS-Verbrechen - Deutsch-Südwestafrika (Namibia) - Deutsch-Ostafrika (Burundi, Ruanda, Tansania) - Deutsch-Togo - Deutsche Kolonie Kamerun >>> SIEHE AUCH: HISTORISCHES & AKTUELLES: NS-Opfer afrikanischer Herkunft vor und nach 1945 - NS-Verfolgung, Medizinische Experimente, KZ-Internierung, Ermordung, Zwangssterilisierung von deutsch-Afrikanischen Mischlingskindern, etc. >>> SIEHE AUCH: GERICHTLICHE VERFAHREN: NS-Opfer afrikanischer Herkunft - Wiedergutmachung NS-Verfolgte Martha Ndumbe -- - u.a. in juristischen Aufarbeitungen ausgehend vom Amtsgericht Mosbach, Neckar-Odenwald-Kreis >>> SIEHE AUCH: AKTUELLES & HISTORISCHES: Diskriminierung von Menschen mit afrikanischer Herkunft seit 1945 - u.a. aus der Neuen Rechten, wie in und aus der AFD - u.a. in juristischen Aufarbeitungen ausgehend vom Amtsgericht Mosbach, Neckar-Odenwald-Kreis >>>

DEUTSCHER BUNDESTAG zu Sicherheitslage und Menschenrechtsverletzungen in Kamerun


DEUTSCHER BUNDESTAG zu Sicherheitslage und Menschenrechtsverletzungen in Kamerun




DEUTSCHER BUNDESTAG zur Bekämpfung der Fluchtursachen in Kamerun
Der DEUTSCHE BUNDESTAG teilt am 22.10.2018 unter Pet 3-19-05-06-012082 mit, dass die Petitions-Eingabe nicht veröffentlicht werden könne, weil der Petent in seinen Ausführungen in den Raum stellt, dass möglicherweise Mitarbeiter der deutschen Botschaft in Jaunde ihre Stellung missbrauchen und „als verlängerter Arm der kamerunischen Regierung ihrerseits zusätzlich diskriminieren.“ Die Veröffentlichung dieser Petition könnte insoweit zu Missverständnissen führen. Aufgrund den Richtlinien für die Behandlung von öffentlichen Petitionen kann der Ausschussdienst dem Petitionsausschuss eine Veröffentlichung dieser Petition nicht empfehlen, weil darin unter anderem gefordert wird, dass gegen Mitglieder der kamerunischen Regierung, Polizei und des Militärs Anklage beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag erhoben werden sollte. Des Weiteren ging es um das Einstellen bzw. Einfrieren von Hilfen und im „Weigerungsfall“ die Einleitung von Sanktionen gegen die „kamerunische Regierungs- und Wirtschaftselite.“ Mit dieser Petition sollte erreicht werden, dass die mehrfachen Ankündigungen von Mitgliedern der Bundesregierung, Fluchtursachen in Afrika bekämpfen zu wollen, konsequent und konkret umgesetzt werden. Das Land war einst deutsches Kolonialgebiet, das nach dem Ersten Weltkrieg zwischen Frankreich und Großbritannien aufgeteilt wurde. In einem Konflikt zwischen der französischsprachigen Mehrheit und Separatisten in den englischsprachigen Regionen des Landes sind seit 2017 mindestens 6.500 Menschen getötet und Hunderttausende vertrieben worden. Zudem gibt es im Norden Angriffe islamistischer Terroristen. Opposition, Meinungs- und Pressefreiheit sind in Kamerun stark eingeschränkt. Zu den Problemen des Landes mit seinen 30 Millionen Einwohnern gehören Verschuldung, Korruption, eine zerfallende Infrastruktur sowie Jugendarbeitslosigkeit. Schätzungen zufolge leben rund 40 Prozent der Einwohner in Armut. Am Ende seiner neuen Amtszeit wäre er fast 100 Jahre alt: Der mit 92 Jahren älteste amtierende Staatschef der Welt, Paul Biya, ist zum Sieger der Präsidentschaftswahl in Kamerun im Oktober 2025 erklärt worden. Biya regiert das Land seit 1982 als Präsident.(Quelle: 27.10.2025, www.tagesschau.de)
181022_DB_Pet_Fluchtursachen_Afrika_bekaempfen.pdf (2.07MB)
DEUTSCHER BUNDESTAG zur Bekämpfung der Fluchtursachen in Kamerun
Der DEUTSCHE BUNDESTAG teilt am 22.10.2018 unter Pet 3-19-05-06-012082 mit, dass die Petitions-Eingabe nicht veröffentlicht werden könne, weil der Petent in seinen Ausführungen in den Raum stellt, dass möglicherweise Mitarbeiter der deutschen Botschaft in Jaunde ihre Stellung missbrauchen und „als verlängerter Arm der kamerunischen Regierung ihrerseits zusätzlich diskriminieren.“ Die Veröffentlichung dieser Petition könnte insoweit zu Missverständnissen führen. Aufgrund den Richtlinien für die Behandlung von öffentlichen Petitionen kann der Ausschussdienst dem Petitionsausschuss eine Veröffentlichung dieser Petition nicht empfehlen, weil darin unter anderem gefordert wird, dass gegen Mitglieder der kamerunischen Regierung, Polizei und des Militärs Anklage beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag erhoben werden sollte. Des Weiteren ging es um das Einstellen bzw. Einfrieren von Hilfen und im „Weigerungsfall“ die Einleitung von Sanktionen gegen die „kamerunische Regierungs- und Wirtschaftselite.“ Mit dieser Petition sollte erreicht werden, dass die mehrfachen Ankündigungen von Mitgliedern der Bundesregierung, Fluchtursachen in Afrika bekämpfen zu wollen, konsequent und konkret umgesetzt werden. Das Land war einst deutsches Kolonialgebiet, das nach dem Ersten Weltkrieg zwischen Frankreich und Großbritannien aufgeteilt wurde. In einem Konflikt zwischen der französischsprachigen Mehrheit und Separatisten in den englischsprachigen Regionen des Landes sind seit 2017 mindestens 6.500 Menschen getötet und Hunderttausende vertrieben worden. Zudem gibt es im Norden Angriffe islamistischer Terroristen. Opposition, Meinungs- und Pressefreiheit sind in Kamerun stark eingeschränkt. Zu den Problemen des Landes mit seinen 30 Millionen Einwohnern gehören Verschuldung, Korruption, eine zerfallende Infrastruktur sowie Jugendarbeitslosigkeit. Schätzungen zufolge leben rund 40 Prozent der Einwohner in Armut. Am Ende seiner neuen Amtszeit wäre er fast 100 Jahre alt: Der mit 92 Jahren älteste amtierende Staatschef der Welt, Paul Biya, ist zum Sieger der Präsidentschaftswahl in Kamerun im Oktober 2025 erklärt worden. Biya regiert das Land seit 1982 als Präsident.(Quelle: 27.10.2025, www.tagesschau.de)
181022_DB_Pet_Fluchtursachen_Afrika_bekaempfen.pdf (2.07MB)


Deutscher Bundestag
Petitionsausschuss

Berlin, 22. Oktober 2018
Bezug: Ihr Schreiben vom
14. Oktober 2018

Referat Pet 3
AA, BKAmt, BMJ\S (Soz.), BMBF,
BMELI, BMFSFJI, BMZI, BPrA
Oberamtsrätin Gabriele Haur
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-31582
Fax: +49 30 227-30013
vorzimmerpet3@bundestag.de

Außenpolitik
Pet 3-19-05-06-012082 (Bitte bei allen Zuschriften angeben)

Herrn

Bernd Michael Uhl
***
***

Sehr geehrter Herr Uhl,


hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Petition mit der ID-Nummer 84869. 
Damit möchten Sie erreichen, dass die mehrfachen Ankündigungen
von Mitgliedern der Bundesregierung, Fluchtursachen in Afrika bekämpfen zu
wollen, konsequent und konkret umgesetzt werden.

Sie haben Ihre Petition mit dem Wunsch eingereicht, diese auf
der Internetseite des Petitionsausschusses zu veröffentlichen. Der
Ausschussdienst, der die Aufgabe hat, für den Petitionsausschuss
Vorschläge zu erarbeiten, hat geprüft, ob Ihre Eingabe gemäß den
Richtlinien für die Behandlung von öffentlichen Petitionen
(veröffentlicht unter www.bundestag.de/petition) die
Voraussetzungen für eine Veröffentlichung erfüllt. Als Ergebnis
empfiehlt er dem Ausschuss, Ihre Petition aus folgenden
Gründen nicht zu veröffentlichen:

Nach Nr. 4 Buchst. c) der oben genannten Richtlinie kann von
der Veröffentlichung einer Petition abgesehen werden, wenn sie
geeignet erscheint, die internationalen Beziehungen zu belasten.

Aufgrund dieser Vorschrift kann der Ausschussdienst dem
Petitionsausschuss eine Veröffentlichung Ihrer Petition nicht
empfehlen, weil Sie unter anderem fordern, dass gegen
Mitglieder der kamerunischen Regierung, Polizei und des
Militärs Anklage beim Internationalen Strafgerichtshof in Den
Haag erhoben werden soll. Des Weiteren geht es Ihnen um das
Einstellen bzw. Einfrieren von Hilfen und im „Weigerungsfall“
die Einleitung von Sanktionen gegen die „kamerunische
Regierungs- und Wirtschaftselite.“

Darüber hinaus ist nach Nr. 3 Buchst. f) der oben genannten
Richtlinie die Veröffentlichung einer Petition einschließlich ihrer
Begründung nicht zulässig, wenn die Petition bzw. ihre
Begründung offensichtlich unsachlich ist oder der Verfasser
offensichtlich von falschen Voraussetzungen ausgeht.

Ihre Eingabe kann danach nicht veröffentlicht werden, weil Sie
in Ihren Ausführungen in den Raum stellen, dass möglicherweise
Mitarbeiter der deutschen Botschaft in Jaunde ihre Stellung
missbrauchen und „als verlängerter Arm der kamerunischen
Regierung ihrerseits zusätzlich diskriminieren.“ Die
Veröffentlichung Ihrer Petition könnte insoweit zu
Missverständnissen führen.

Gründe, aus denen Ihre Petition dennoch zu veröffentlichen
wäre, liegen nicht vor.

Folgt der Petitionsausschuss der Empfehlung des
Ausschussdienstes, erhalten Sie zur Frage der Veröffentlichung
keine weitere Nachricht.

Die Entscheidung über die Ablehnung der Veröffentlichung stellt
jedoch keine Vorentscheidung über die inhaltliche Bewertung
Ihres Anliegens dar. Deshalb habe ich unabhängig davon eine
inhaltliche Prüfung Ihrer Petition eingeleitet.

Die Bearbeitung Ihrer Petition erfolgt sehr sorgfältig und wird
deshalb einige Zeit in Anspruch nehmen. Sie erhalten so bald
wie möglich weitere Mitteilung. Bis dahin bitte ich um Ihre
Geduld.

Bitte teilen Sie dem Petitionsausschuss Änderungen des
Aktenzeichens oder der Anschrift unter dem angegebenen -
leicht geänderten – Aktenzeichen mit.

Personenbezogene Daten werden unter Wahrung des
Datenschutzes gespeichert und verarbeitet. Dazu gehört im
Regelfall auch, dass Ihre Petition mit allen von Ihnen gemachten
- auch personenbezogenen - Angaben dem zuständigen Ressort
der Bundesregierung zur Stellungnahme zugeleitet wird.

Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Gabriele Haur

Mit Ihrer Petition möchten Sie erreichen, dass die mehrfachen Ankündigungen von Mitgliedern der Bundesregierung, Fluchtursachen in Afrika bekämpfen zu wollen, konsequent und konkret umgesetzt werden. Aufgrund den Richtlinien für die Behandlung von öffentlichen Petitionen kann der Ausschussdienst dem Petitionsausschuss eine Veröffentlichung Ihrer Petition nicht empfehlen, weil Sie unter anderem fordern, dass gegen Mitglieder der kamerunischen Regierung, Polizei und des Militärs Anklage beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag erhoben werden soll. Des Weiteren geht es Ihnen um das Einstellen bzw. Einfrieren von Hilfen und im „Weigerungsfall“ die Einleitung von Sanktionen gegen die „kamerunische Regierungs- und Wirtschaftselite.“ Ihre Eingabe kann danach nicht veröffentlicht werden, weil Sie in Ihren Ausführungen in den Raum stellen, dass möglicherweise Mitarbeiter der deutschen Botschaft in Jaunde ihre Stellung missbrauchen und „als verlängerter Arm der kamerunischen Regierung ihrerseits zusätzlich diskriminieren.“ Die Veröffentlichung Ihrer Petition könnte insoweit zu Missverständnissen führen.
Paul Biya (* 13. Februar 1933 in Mvomeka’a, Kamerun, als Paul Barthélemy Biya'a bi Mvondo) ist seit 1982 der diktatorisch regierende Präsident Kameruns. Biya ist von einigen für seinen strengen Führungsstil und vor allem für die Entfremdung vom Volk kritisiert worden.[14] Starke Ablehnung begegnet ihm auch vonseiten der Englisch sprechenden Kameruner. Diese werfen ihm vor, ihren Problemen nicht genug Beachtung zu schenken, und fühlen sich vom politischen und staatlichen Geschehen ausgeschlossen. Viele seiner Gegner kommen aus dem englischsprachigen Südkamerun. Sie meinen, das Land werde nur von der Ethnie des Präsidenten regiert. Tatsächlich sind sämtliche hohe Regierungsämter mit französischsprachigen Politikern besetzt.[15] Biya wird vorgeworfen, sich ein System der Korruption zunutze zu machen und die demokratischen Errungenschaften des Landes wieder rückgängig gemacht zu haben.[6][16]
So wurde im Jahr 2014 ein Antiterrorgesetz erlassen, das Meinungsfreiheit und die politische Opposition in Kamerun stark einschränkt.[17] Er entledigt sich auch der führenden Mitglieder seiner eigenen Partei, die ihm gefährlich werden könnten. „Im VIP-Trakt eines Gefängnisses in Yaoundé sitzen so viele frühere Minister einschließlich eines früheren Ministerpräsidenten, dass die Häftlinge ein Kabinett hinter Gittern bilden könnten.“[18] 
(Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Paul_Biya)
Am Ende seiner neuen Amtszeit wäre er fast 100 Jahre alt: Der mit 92 Jahren älteste amtierende Staatschef der Welt, Paul Biya, ist zum Sieger der Präsidentschaftswahl in Kamerun erklärt worden. Biya regiert das Land seit 1982 als Präsident, davor war er bereits jahrelang Regierungschef. Die Opposition hatte die Wahlen als unregelmäßig kritisiert. Am Vorabend der Verkündung des Wahlergebnisses gab es in mehreren Städten Kameruns Proteste von Tchiromas Anhängern. In der Hafenstadt Douala kamen dabei nach Behördenangaben vier Menschen ums Leben. Dutzende wurden bei Protesten festgenommen. Mehrere andere der insgesamt elf Oppositionskandidaten legten beim Verfassungsrat Einsprüche wegen Unregelmäßigkeiten ein, die allesamt abgewiesen wurden. Das Land war einst deutsches Kolonialgebiet, das nach dem Ersten Weltkrieg zwischen Frankreich und Großbritannien aufgeteilt wurde. In einem Konflikt zwischen der französischsprachigen Mehrheit und Separatisten in den englischsprachigen Regionen des Landes sind seit 2017 mindestens 6.500 Menschen getötet und Hunderttausende vertrieben worden. Zudem gibt es im Norden Angriffe islamistischer Terroristen.
Das Foto zeigt vertriebene Frauen in Kamerun.
Player: audioKamerun - Die am meisten vernachlässigte Vertreibungskrise >>>
08.06.2025
Kamerun
Zerrieben zwischen den Konflikten
Die Hilfsorganisation NRC bezeichnet die Lage in Kamerun als die "am meisten vernachlässigte Vertreibungskrise". mehr >>>

Opposition, Meinungs- und Pressefreiheit sind in Kamerun stark eingeschränkt. Zu den Problemen des Landes mit seinen 30 Millionen Einwohnern gehören Verschuldung, Korruption, eine zerfallende Infrastruktur sowie Jugendarbeitslosigkeit. Schätzungen zufolge leben rund 40 Prozent der Einwohner in Armut.
(Quelle: 27.10.2025, https://www.tagesschau.de/ausland/afrika/kamerun-wahlen-biya-100.html)
Kamerun war von 1884 bis 1919 als Schutzgebiet eine deutsche Kolonie. Auseinandersetzungen zwischen rivalisierenden Duálá-Clans wurden im Dezember 1884 durch Mannschaften der Korvetten Bismarck und Olga unter dem Befehl von Konteradmiral Eduard von Knorr unterdrückt. Die Kämpfe richteten sich zwar nicht primär gegen die deutsche Herrschaft, markieren aber mit der Unterdrückung durch die Kaiserliche Marine den Beginn der militärischen Unterwerfung der Kolonie. Die vorläufigen Grenzen der Kolonie wurden ein Jahr später auf der Kongo-Konferenz (Kongo-Akte) in Berlin festgelegt.
Die ersten größeren Expeditionen in das Binnenland unternahmen in den Jahren 1888 bis 1891 die Offiziere Richard Kund, Hans Tappenbeck und Curt Morgen im Hinterland der Batangaküste und der Forscher Eugen Zintgraff im Grasland Westkameruns, wo er die Station Baliburg gründete. Kund und Tappenbeck gründeten 1889 die Forschungsstation Jeundo, als deren Bezeichnung sich bereits kurze Zeit später „Jaunde“ einprägte und aus der die heutige Landeshauptstadt hervorgegangen ist. Sie bildete bis zum Ersten Weltkrieg das Rückgrat der deutschen Herrschaft in Zentral- und Südostkamerun.
Erst Curt Morgen und Hans Dominik brachen den Widerstand gegen die deutsche Herrschaft dort 1894 endgültig. Max von Stetten, der im gleichen Jahr das Kommando der neugegründeten Kaiserlichen Schutztruppe übernahm, führte 1895 mehrere militärische Expeditionen gegen die Bakoko am unteren Sanaga durch. Oltwig von Kamptz erzwang im Februar 1896 nach einer Revolte mehrerer Ewondo- und Bane-Gruppen gegen die Station Jaunde den ungehinderten Verkehr zwischen der Küste und der Station.
Wiederholt kam es während der deutschen Kolonialherrschaft zu regelrechten „Kolonialskandalen“. Zum Sinnbild der brutalen Unterdrückung der einheimischen Gesellschaften Anfang der 1890er Jahre wurde in der öffentlichen Wahrnehmung der auch im Reichstag wiederholt thematisierte Fall „Leist“: Der Forschungsreisende Karl von Gravenreuth hatte in Überschreitung seiner Kompetenzen von dem Dahomey-König Behanzin mehrere Frauen und Männer als „Sklaven“ angekauft, aus denen er eine Expeditionstruppe für die Erschließung des Nordens bilden wollte.(Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Kamerun_(Kolonie))
Kamerun wird autoritär regiert, die Meinungsfreiheit ist stark eingeschränkt. Korruption und Verletzungen der Menschenrechte sind weit verbreitet. So kommt es beispielsweise regelmäßig zu Folter und willkürlichen Festnahmen. Ein im Jahr 2014 erlassenes Antiterrorgesetz schränkt die Meinungsfreiheit und politische Opposition in dem Land stark ein.[80] Das Land verfolgt Homosexualität strafrechtlich, „aggressiver als fast jedes andere Land auf der Welt.“[81](Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Kamerun)
In den späten 1920er Jahren und besonders im Verlauf der 1930er Jahren verschlechterte sich die soziale und wirtschaftliche soziale Situation, weil die meisten schwarzen Menschen in Deutschland rapide aufgrund zunehmender Diskriminierung und der schwierigen wirtschaftlichen Bedingungen immer mehr von Bildungsinstitutionen und von vielen Erwerbstätigkeiten ausgeschlossen wurden. Ab 1935 mit der Einführung der Nürnberger Rassengesetze und danach mit dem Ausbruch des Zweiten Weltkriegs verschlechterte sich die Lage für schwarze Menschen, die noch in Deutschland lebten, dramatisch. Martha wurde am 27. Juli 1902 in Berlin geboren, als Tochter von Dorothea Grunwaldt aus Hamburg und dem Kameruner Jacob Ndumbe aus Douala. Ihr Vater kam 1896 nach Deutschland als Teilnehmer der Ersten Deutschen Kolonialausstellung nach Berlin. Jacob war einer von 106 Menschen aus den deutschen Kolonien, die im Treptower Park zur Schau gestellt wurden. Marthas Existenz war in der von den Nazis angestrebten Volksgemeinschaft zunehmend gefährdet. Im Juni wurde Martha nach Ravensburg gebracht und dort wurde sie am 9. Juni 1944 als sogenannte Asoziale inhaftiert. Martha war einer von mindestens 5 schwarze Frauen die in Ravensburg eingesperrt wurden. Sie wurde am 5. Februar 1945 im Alter von 42 Jahren ermordet. Marthas Mutter Dorothea hatte in den 1950er Jahren einen erfolglosen Wiedergutmachungsantrag auf Entschädigung für den Verlust ihrer Tochter eingereicht und darin bezeugte sie das Leid von Martha aufgrund der Rassendiskriminierung, dass sie während ihres Lebens erlitten hatte. Aber als von den Nazis abgestempelte „Asoziale“ wurde Marthas Leiden von den Behörden nicht anerkannt.
SIEHE AUCH: Frühere außergerichtliche Aufklärungs- und Aufarbeitungsbemühungen zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen; zu Menschenrechtsverletzungen; zu Bürger- Freiheits- und Grundrechten … bei BRD-Landtagen und beim Deutschen Bundestag bis 2022 >>> SIEHE AUCH: Reparationen für deutsche Kolonialverbrechen als Wegbereitung für NS-Verbrechen - Deutsch-Südwestafrika (Namibia) - Deutsch-Ostafrika (Burundi, Ruanda, Tansania) - Deutsch-Togo - Deutsche Kolonie Kamerun >>>  SIEHE AUCH: HISTORISCHES & AKTUELLES: NS-Opfer afrikanischer Herkunft vor und nach 1945 - NS-Verfolgung, Medizinische Experimente, KZ-Internierung, Ermordung, Zwangssterilisierung von deutsch-Afrikanischen Mischlingskindern, etc. >>> SIEHE AUCH: GERICHTLICHE VERFAHREN: NS-Opfer afrikanischer Herkunft - Wiedergutmachung NS-Verfolgte Martha Ndumbe -- - u.a. in juristischen Aufarbeitungen ausgehend vom Amtsgericht Mosbach, Neckar-Odenwald-Kreis >>> SIEHE AUCH: AKTUELLES & HISTORISCHES: Diskriminierung von Menschen mit afrikanischer Herkunft seit 1945 - u.a. aus der Neuen Rechten, wie in und aus der AFD - u.a. in juristischen Aufarbeitungen ausgehend vom Amtsgericht Mosbach, Neckar-Odenwald-Kreis >>>


DEUTSCHER BUNDESTAG zur Bekämpfung der Fluchtursachen in Kamerun


DEUTSCHER BUNDESTAG zur Bekämpfung der Fluchtursachen in Kamerun




DEUTSCHER BUNDESTAG zum geforderten Whistleblower-Schutzprogramm 2013 bis 2017
Pet 1-18-06-219-001429: Eingabe vom 05.11.2013. Nach ca. vier Jahren Bearbeitungszeit empfiehlt der Petitionsausschuss des DEUTSCHEN BUNDESTAGES am 18.05.2017 das Petitionsverfahren zum geforderten Whistleblower-Schutzprogramm abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen worden ist.
170518_DB_Peition_Whistleblower_Gesamt.pdf (6.32MB)
DEUTSCHER BUNDESTAG zum geforderten Whistleblower-Schutzprogramm 2013 bis 2017
Pet 1-18-06-219-001429: Eingabe vom 05.11.2013. Nach ca. vier Jahren Bearbeitungszeit empfiehlt der Petitionsausschuss des DEUTSCHEN BUNDESTAGES am 18.05.2017 das Petitionsverfahren zum geforderten Whistleblower-Schutzprogramm abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen worden ist.
170518_DB_Peition_Whistleblower_Gesamt.pdf (6.32MB)

Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass es für die Bundesrepublik Deutschland angesichts ihrer Geschichte ein wichtiges Anliegen sein müsse, als Schutzmacht und „sicherer Hafen“ für Whistleblower zu agieren. Diesbezüglich bestehe eine historische, moralische und humanitäre Verantwortung und Verpflichtung „Informanten zu Missständen und Verbrechen“ sollten durch die Bundesrepublik Deutschland vor staatlicher und politischer Verfolgung sowie nationalen und internationalen Rechtsverletzungen geschützt werden. Solche Informanten dürften nicht festgenommen und ausgeliefert werden. Nationale und internationale Gesetze sollten für ein Whistleblower-Schutzprogramm als Ausgangsbasis genutzt werden, so z. B. das Asyl- und Aufenthaltsrecht und Zeugenschutzprogramme. Neue Gesetzesinitiativen sollten ergriffen werden, um ein deutsches sowie europäisches Whistleblower-Schutzprogramm zu gewährleisten. Der Deutsche Bundestag hat Ihre Petition beraten und am 18. Mai 2017 beschlossen: Vor diesem Hintergrund und insbesondere im Hinblick auf die bereits existierenden internationalen Abkommen empfiehlt der Petitionsausschuss daher im Ergebnis, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen worden ist. Der von den Fraktionen DIE LINKE und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellte Antrag, die Petition der Bundesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen, ist mehrheitlich abgelehnt worden.

DEUTSCHER BUNDESTAG zum geforderten Whistleblower-Schutzprogramm 2013 bis 2017


DEUTSCHER BUNDESTAG zum geforderten Whistleblower-Schutzprogramm 2013 bis 2017


DEUTSCHER BUNDESTAG zum geforderten Whistleblower-Schutzprogramm 2013 bis 2017


DEUTSCHER BUNDESTAG zum geforderten Whistleblower-Schutzprogramm 2013 bis 2017


DEUTSCHER BUNDESTAG zum geforderten Whistleblower-Schutzprogramm 2013 bis 2017


DEUTSCHER BUNDESTAG zum geforderten Whistleblower-Schutzprogramm 2013 bis 2017


HINWEIS: Der Petent dieser Bundestags-Petition Pet 1-18-06-219-001429 zum Whistleblower-Schutz; Bernd Michael Uhl, veröffentlicht im Rahmen seiner Kritischen Auseinandersetzung mit der Justiz ebenfalls Auszüge aus den NS- und Rechtsextremismusverfahren beim Amtsgericht Mosbach seit Sommer 2022, sowie aus Familienrechtlichen Verfahren, aus Männergewaltschutzverfahren, aus der Arbeit von familienpsychologischen Sachverständigen und Gutachter*innen beim Familiengericht - Amtsgericht Mosbach. SIEHE AUCH: Rassismus und Diskriminierung >>> SIEHE AUCH: Thematisierung des Whistleblower-Prinzips >>>

DEUTSCHER BUNDESTAG: zu "Deutschem Justizunrecht" in der Juristenausbildung
DEUTSCHER BUNDESTAG: Petition 4-17-07-3010-031207, Eingabe vom 08.01.2012, Bearbeitungsdauer ca. zweieinhalb Jahre, mit Beschlussempfehlung vom 22.05.2014 zu "Deutschem Justizunrecht" in der Juristenausbildung.
140522_DB_Petition_Justizunrecht_Juristenausbildung.pdf (1.1MB)
DEUTSCHER BUNDESTAG: zu "Deutschem Justizunrecht" in der Juristenausbildung
DEUTSCHER BUNDESTAG: Petition 4-17-07-3010-031207, Eingabe vom 08.01.2012, Bearbeitungsdauer ca. zweieinhalb Jahre, mit Beschlussempfehlung vom 22.05.2014 zu "Deutschem Justizunrecht" in der Juristenausbildung.
140522_DB_Petition_Justizunrecht_Juristenausbildung.pdf (1.1MB)


DEUTSCHER BUNDESTAG: zu


DEUTSCHER BUNDESTAG: zu

Der Deutsche Bundestag bestätigt am 22.05.2014 die tatsächliche Existenz von "Deutschem Justizunrecht". SIEHE AUCH: Nazi-Terror-, Verfolgungs- und Vernichtungsjustiz vor und nach 1945 - u.a. in juristischen Aufarbeitungen ausgehend vom Amtsgericht Mosbach >>> SIEHE AUCH: Nazi-Juristen - auch in Baden-Württemberg vor und nach 1945 - u.a. in juristischen Aufarbeitungen ausgehend vom Amtsgericht Mosbach >>> SIEHE AUCH: Nazi-Justiz und Nazi-Juristen in Mosbach, Neckar-Odenwaldkreis, und Baden-Württemberg vor und nach 1945 >>> SIEHE AUCH: GERICHTLICHE VERFAHREN: gegen den Nazi-Blutrichter Karl Roland Freisler - u.a. in juristischen Aufarbeitungen ausgehend vom Amtsgericht Mosbach >>> SIEHE AUCH: KOLONIALVERBRECHEN-, NS- und RECHTSEXTREMISMUS-VERFAHREN, u.a. zu Bestrebungen aus der Neuen Rechten, wie in und aus der AFD, ausgehend vom Amtsgericht Mosbach >>> SIEHE AUCH: NS-UNRECHT & NS-VERBRECHEN: Prozesse und Verfahren zu Nazi-Juristen >>> SIEHE AUCH: Veröffentlichungen von Gerichtsdokumenten und Gerichtsbeschlüssen - diesbzgl. Problematik u.a. in juristischen Aufarbeitungen ausgehend vom Amtsgericht Mosbach >>>


DEUTSCHER BUNDESTAG zum geforderten Whistleblower-Schutzprogramm 2013 bis 2017
Hinweise des DEUTSCHEN BUNDESTAGES vom 06.03.2014 zum geänderten Aktenzeichen Pet 1-18-06-3140-001429 sowie zum Fraktions-Antrag „Gesellschaftliche Bedeutung von Whistleblowing anerkennen – Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber schützen“ in Bundestagsdrucksache 18/3043 sowie zur längeren Bearbeitungsdauer.
140306_DB_Petition_Whistleblower_Schutzprogramm.pdf (835.87KB)
DEUTSCHER BUNDESTAG zum geforderten Whistleblower-Schutzprogramm 2013 bis 2017
Hinweise des DEUTSCHEN BUNDESTAGES vom 06.03.2014 zum geänderten Aktenzeichen Pet 1-18-06-3140-001429 sowie zum Fraktions-Antrag „Gesellschaftliche Bedeutung von Whistleblowing anerkennen – Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber schützen“ in Bundestagsdrucksache 18/3043 sowie zur längeren Bearbeitungsdauer.
140306_DB_Petition_Whistleblower_Schutzprogramm.pdf (835.87KB)

DEUTSCHER BUNDESTAG zum geforderten Whistleblower-Schutzprogramm 2013 bis 2017



DEUTSCHER BUNDESTAG zu DDR-Zwangsadoptionen & Strafverfolgung der DDR-Bildungsministerin Margot Honnecker
Der DEUTSCHE BUNDESTAG äußert sich am 16.12.2010 unter Pet 4-16-07-4502-061143 sowohl zu eingeforderten Aufarbeitungen von DDR-Zwangsadoptionen als auch zur eingeforderten Aufarbeitung einer diesbzgl. strafrechtlichen Verfolgung der DDR-Volksbildungsministerin Margot Honnecker ... Vgl. u.a. 17.04.2007, Der Spiegel: "Honecker trug auch die Hauptverantwortung für die Zwangsadoptionen von Kindern, deren Eltern wegen "Republikflucht" oder Spionage verhaftet wurden. Diese wurden oft ohne die Einwilligung der Eltern zur Adoption freigegeben. Honecker behielt sich in diesen Fällen direkte Einflussnahme vor. Auch leitete sie Beschwerden an ihr Ministerium in einigen Fällen persönlich an die Stasi weiter."
101216_DB_Peittion_DDR_Zwnagsadoptionen_Strafverfolgung_Margot_Honnecker.pdf (3.34MB)
DEUTSCHER BUNDESTAG zu DDR-Zwangsadoptionen & Strafverfolgung der DDR-Bildungsministerin Margot Honnecker
Der DEUTSCHE BUNDESTAG äußert sich am 16.12.2010 unter Pet 4-16-07-4502-061143 sowohl zu eingeforderten Aufarbeitungen von DDR-Zwangsadoptionen als auch zur eingeforderten Aufarbeitung einer diesbzgl. strafrechtlichen Verfolgung der DDR-Volksbildungsministerin Margot Honnecker ... Vgl. u.a. 17.04.2007, Der Spiegel: "Honecker trug auch die Hauptverantwortung für die Zwangsadoptionen von Kindern, deren Eltern wegen "Republikflucht" oder Spionage verhaftet wurden. Diese wurden oft ohne die Einwilligung der Eltern zur Adoption freigegeben. Honecker behielt sich in diesen Fällen direkte Einflussnahme vor. Auch leitete sie Beschwerden an ihr Ministerium in einigen Fällen persönlich an die Stasi weiter."
101216_DB_Peittion_DDR_Zwnagsadoptionen_Strafverfolgung_Margot_Honnecker.pdf (3.34MB)


DEUTSCHER BUNDESTAG zu DDR-Zwangsadoptionen & Strafverfolgung DDR-Bildungsministerin Margot Honnecker


DEUTSCHER BUNDESTAG zu DDR-Zwangsadoptionen & Strafverfolgung DDR-Bildungsministerin Margot Honnecker


DEUTSCHER BUNDESTAG zu DDR-Zwangsadoptionen & Strafverfolgung DDR-Bildungsministerin Margot Honnecker


DEUTSCHER BUNDESTAG zu DDR-Zwangsadoptionen & Strafverfolgung DDR-Bildungsministerin Margot Honnecker


Staatliche Eingriffe autoritärer diktatorischer Systeme in das Familienleben als Menschenrechtsverletzungen -- - Politisch-Administrative kommunistisch orientierte DDR-Diktatur als historische Konsequenz des Nazi-Terror-Angriffs-Terror- und Vernichtungskrieges -- - Durchsetzung von DDR-Zwangsadoptionen mit Jugendämtern und Familiengerichten => Der DEUTSCHE BUNDESTAG teilt am 16.12.2010 unter Pet 4-16-07-4502-061143 mit: Der Petent fordert die Aufhebung der Verfolgungsverjährung von Straftaten von DDR-Funktionären sowie die Strafverfolgung von Margot Honecker. Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, dass 2004 ein vom Petenten angestrebtes Ermittlungsverfahren, insbesondere wegen Zwangsadoptionen während des SED-Regimes im selben Jahr wegen zwischenzeitlich eingetretener Verjährung eingestellt worden sei. Der Petent fordert eine Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch (EGStGB) in „§ 78 und § 315“ – gemeint sein dürfte § 78 des Strafgesetzbuches (StGB) i. V. m. Artikel 315a Absatz 2, 1. Alternative EGStGB. Diese Vorschrift ist eine Ruhensregelung für die Verjährung von Taten, die im Gebiet der DDR begangen worden sind und die im Höchstmaß auf Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr bis zu fünf Jahren bedroht sind. Die Regelung sollte die strafrechtliche Aufarbeitung und Ahndung (mittelschwerer) SED-Unrechtstaten und sogenannter Vereinigungskriminalität (insbesondere Wirtschaftskriminalität) sicherstellen, da diese sich zum Einen schwierig gestalteten und zum Anderen die Strafverfolgungsbehörden in den neuen Bundesländern sich noch im Aufbau befanden, so dass besondere personelle und organisatorische Schwierigkeiten bestanden (BT-Drs. 12/5701, S. 5). SIEHE AUCH: Politisch-Administrative kommunistisch orientierte DDR-Diktatur als historische Konsequenz des Nazi-Terror-Angriffs-Terror- und Vernichtungskrieges -- Durchsetzung von DDR-Zwangsadoptionen mit Jugendämtern und Familiengerichten - Verjährung der Strafverfolgung der verantwortlichen DDR-Volksbildungsministerin Margot Honecker -- STAATLICHE EINGRIFFE IN DAS FAMILIENLEBEN >>> SIEHE AUCH: Frühere außergerichtliche Aufklärungs- und Aufarbeitungsbemühungen zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen; zu Menschenrechtsverletzungen; zu Bürger- Freiheits- und Grundrechten bei Landtagen und beim Deutschen Bundestag bis 2022 >>> SIEHE AUCH: Frühere strafrechtliche, gerichtliche Aufklärungs- und Aufarbeitungsbemühungen zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen; zu Menschenrechtsverletzungen; zu Bürger- Freiheits- und Grundrechten bis 2022 >>>






Amtsgericht Mosbach: Bildquelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Amtsgericht_Mosbach#/media/Datei:Mosbach-kloster-amtsgericht1.jpg

Amtsgericht Mosbach
Hauptstraße 110
74821 Mosbach
Telefon:
06261 - 87 0 (Zentrale)
Telefax:
06261 - 87 460 (Zentrale Faxnummer)

NS- und Rechtsextremismus-Verfahren bei der Mosbacher Justiz:

AKTUELLE NS- und Rechtsextremismus-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach u.a. seit 03.06.2022 >>>

Historische NS-Verfahren der Mosbacher Justiz >>>

Zuständigkeit des Amtsgerichts Mosbach in NS- und Rechtsextremismus-Verfahren >>>

Umgang des Amtsgerichts Mosbach mit NS- und Rechtsextremismusverfahren >>>

Das Amtsgericht Mosbach hat jedoch seit dem 03.06.2022 eine gemäß § 158 StPO ordnungsgemäße Eingangsbestätigung mit den Benennungen der Konkreten Eingabedaten, der Konkreten Sachverhaltsbenennungen mit einer kurzen Zusammenfassung der Angaben zu Tatzeit, Tatort und angezeigter Tat bisher ausdrücklich und explizit versagt und NICHT ausgestellt.

Der Antragsteller von Verfahren zur Aufklärung- und Aufarbeitung von Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen beim Amtsgericht Mosbach ab dem Jahr 2022 hat sich bereits früher in außergerichtlichen Aufklärungs- und Aufarbeitungsbemühungen zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen im Zeitraum von 2005 bis 2011 öffentlich nachweisbar engagiert.

Seiteninhalt:

  1. 1. NS- und Rechtsextremismus-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach

    1.1 Gerichtlich verfügte Beauftragung der forensischen Sachverständigen aus Kitzingen durch das Amtsgericht Mosbach bezüglich der gerichtlichen und außergerichtlichen Anti-Nazi-Aktivitäten des Antragstellers

  2. Frühere außergerichtliche Aufarbeitungsbemühungen zur NS-Thematik von 2005 bis 2011 des Antragstellers von NS- und Rechtsextremismus-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach seit 2022 bezüglich :

    1.1 Nazi-Terrorjustiz, Weltkriegsschäden und polnische Reparationsforderungen

    1.2 Nazi-Jugendamtsinstitution und Nazi-Kinder- und Jugendhilfe, Übergang zur Nachkriegs-Heimerziehung bis in die 1970er Jahre

    1.3 Nazi-Familienrechtspraxis und personelle Kontinuitäten nach 1945

    1.4 Nazi-Jugendamtsinstitution und Nazi-Kinder- und Jugendhilfe, Nazi-Kindesentführungen aus den besetzten Gebieten, Weltkriegsschäden und polnische Reparationsforderungen

  3. Unvollständige und selektive Informationsstrategie des Amtsgerichts Mosbach zur NS-Thematik in 2022 bei der Beauftragung der forensischen Sachverständigen aus Kitzingen

  4. Stellungnahme der vom Amtsgericht Mosbach gerichtlich beauftragten forensischen Sachverständigen aus Kitzingen  zu den Früheren außergerichtlichen Aufklärungs- und Aufarbeitungsbemühungen zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen von 2005 bis 2011 des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach


1. NS- und Rechtsextremismus-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach

1.1 Gerichtlich verfügte Beauftragung der forensischen Sachverständigen aus Kitzingen durch das Amtsgericht Mosbach bezüglich der gerichtlichen und außergerichtlichen Anti-Nazi-Aktivitäten des Antragstellers

In der Verfügung des Amtsgerichts Mosbach unter 6F 9/22 vom 17.08.2022, teilt das Amtsgericht Mosbach die Rechtsauffassung mit, dass es nicht Aufgabe des Gerichts sei, die NS-Vergangenheit aufzuarbeiten, was entgegen der Rechtsaufassung des baden-württembergischen Justizministeriums unter JUMRIX-E-1402-41/878/4 vom 20.06.2022 sowie entgegen der Rechtsauffassung des Urteils am 28.06.2022 beim Landgericht Neuruppin mit der Verurteilung eines 101-jährigen KZ-Wachmannes wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 3.500 Fällen steht.


Das Familiengericht-Amtsgericht Mosbach, Hauptstraße 110, 74281 Mosbach, beauftragt die forensische Sachverständige aus Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen, in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 unter 6F 202/21, die Anti-Nazi-Aktivitäten des KVs und Antragstellers in einer ergänzenden Stellungnahme gutachterlich einzuschätzen und zu bewerten.


Dazu zählen laut Anweisungen dieser amtsgerichtlichen Verfügungen SOWOHL die seit Sommer 2022 vom Antragsteller beim Amtsgericht Mosbach initiierten NS- und Rechtsextremismus-Verfahren ALS AUCH seine außergerichtlichen und gerichtlichen Aufklärungs- und Aufarbeitungsbemühungen zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen aus dem Zeitraum um 2008, d.h. konkret von 2004 bis 2011, im Rahmen seiner sogenannten "Nazi-Jäger"-Aktivitäten im sachverhaltsbezogenen Kontext zur Problematik des Nationalsozialismus vor und nach 1945 und dessen Aufarbeitung bis heute. Siehe dazu auch Kapitel *** auf dieser Seite.


Das Amtsgericht Mosbach BEAUFTRAGT EXPLIZIT in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 die forensische Sachverständige aus Kitzingen ausgehend von einem Beispiel aus 2008, eine GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME zu den Früheren außergerichtlichen Aufklärungs- und Aufarbeitungsbemühungen zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen von 2005 bis 2011 des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach an das deutsche BRD-Amtsgericht Mosbach im Jahr 2022 zu erstellen.



2. Frühere außergerichtliche Aufarbeitungsbemühungen zur NS-Thematik von 2005 bis 2011 des Antragstellers von NS- und Rechtsextremismus-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach seit 2022

2.1 Nazi-Terrorjustiz, Weltkriegsschäden und polnische Reparationsforderungen

Petition beim DEUTSCHEN BUNDESTAG Pet 4-16-007-312-03523 aus 2008, Justiz : Optimierung einer strafrechtlichen Verfolgung von sogenannten Blutrichtern, die sowohl zunächst der Nazi-Terrorjustiz mit Todesurteilen gedient haben als auch nach 1945 dann als ehemalige NS-Funktionseliten in der BRD weiterhin im Amt gewesen sind. Unter R B 3 zu AR-RB 245/2006 nimmt das Bundesministerium der Justiz am 06.06.2008 Stellungnahme im Rahmen des Petitionsverfahrens Pet 4-16-007-312- 03523 nach Aufforderung des Deutschen Bundestages vom 26.05.2008 zum Petitionsanliegen des Antragstellers hinsichtlich der Optimierung einer strafrechtlichen Verfolgung von sogenannten Blutrichtern, die sowohl zunächst der Nazi-Terrorjustiz mit Todesurteilen gedient haben als auch nach 1945 dann als ehemalige NS-Funktionseliten in der BRD weiterhin im Amt gewesen sind. Der Antragsteller bezieht sich u.a. dabei auf die allgemein bekannten Veröffentlichungen zur Justiz im Nationalsozialismus beim Bundesministerium der Justiz. Konkretes Beispiel dieser Verfahren ist der deutsche Blutrichter Kurt Bode, der u. a. die Verteidiger der Danziger Post zum Tode verurteilt hat. Am 25.05.1998 wurde dieses Bode-Urteil vom Landgericht Lübeck aufgehoben, weil nachgewiesen wurde, dass der NS-Blutrichter Kurt Bode vorsätzliche Rechtsbeugung begangen hatte. Im Dezember 2000 zahlte die Bundesregierung eine Entschädigung an die Angehörigen der von Kurt Bode zum Tode Verurteilten aus Danzig.

Siehe auch:

YouTube-Videos zur Danziger Post

 Gefecht um das polnische Postamt in Danzig
- 1 September 1939

 Der Zweite Weltkrieg (1): Überfall auf Polen
| SPIEGEL TV


Siehe dazu auch:

Prozessbeobachtung: ENTSCHÄDIGUNG VON NS-VERFOLGTEN UND NS-OPFERN beim Amtsgericht Mosbach
Zum 83. Jahrestag am 01.09.2022 des deutschen Überfalls auf Polen und des Beginns des Nazi-Terror- und Vernichtungskrieges: OFFIZIELLER ANTRAG AN DAS AMTSGERICHT MOSBACH auf gerichtliche Prüfung des heute von Polen vorgelegten Gutachtens zu Weltkriegsschäden
220901_uhl_ag_mos_reprationen_polen.pdf (78.1KB)
Prozessbeobachtung: ENTSCHÄDIGUNG VON NS-VERFOLGTEN UND NS-OPFERN beim Amtsgericht Mosbach
Zum 83. Jahrestag am 01.09.2022 des deutschen Überfalls auf Polen und des Beginns des Nazi-Terror- und Vernichtungskrieges: OFFIZIELLER ANTRAG AN DAS AMTSGERICHT MOSBACH auf gerichtliche Prüfung des heute von Polen vorgelegten Gutachtens zu Weltkriegsschäden
220901_uhl_ag_mos_reprationen_polen.pdf (78.1KB)



2.2 Nazi-Jugendamtsinstitution und Nazi-Kinder- und Jugendhilfe, Übergang zur Nachkriegs-Heimerziehung bis in die 1970er Jahre

Petition beim DEUTSCHEN BUNDESTAG Pet 3-17-17-2165-006620 aus 2011, Kinder- und Jugendhilfe: Einrichtung eines Runden Tisches für Jugendamtsgeschädigte und Jugendamtsopfer zur Anerkennung, Aufarbeitung, und Wiedergutmachung von behördlichem Unrecht : während des Nationalsozialismus; in der ehemaligen DDR; bei der Ausbeutung von Heimkindern in der BRD bis in die 1970er Jahre; bei sexuellem Missbrauch von Heimkindern in kirchlichen und öffentlichen Einrichtungen; bei Missachtung bestehender Konventionen und Gesetze bei binationalen Ehen, Partnerschaften und bei internationaler Kindesentführung; bei der Missachtung der Europäischen Menschenrechtskonvention im Hinblick auf die Diskriminierung von Väter, behinderten Eltern und kinderreichen Familien. Aus der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses beim Deutschen Bundestag vom 26.05.2011:
„Im Dritten Reich war das deutsche Jugendamt wie alle anderen staatlichen Behörden ein Instrument zur Durchsetzung nationalsozialistischer Erziehungsziele. Diesem Zweck diente auch die Eingliederung der Jugendarbeit und der Jugendpflege in den NS-Staat sowie die Ausrichtung der Wohlfahrtorganisationen an nationalsozialistischer Zielsetzungen. Der moralischen und finanziellen Wiedergutmachung des vom NS-Regime verübten Unrechts hat Deutschland von Anfang an höchste Priorität eingeräumt. Auch noch heute hat diese Aufgabe einen unverändert hohen Stellenwert. Als Gesetze, die Grundlagen für Entschädigung darstellen, sind sie das Bundesentschädigungsgesetz von 1956 das Bundesrückerstattungsgesetz von 1957 und nach der Wiedervereinigung des Vermögensgesetz von 1990 zu nennen.“

Siehe auch:

YouTube Videos zum Runden Tisch Heimerziehung (RTH)

Runder Tisch Heimerziehung Schlußbericht.mpg
Pressekonferenz des Runden Tisches Heimerziehung - Vorstellung des Abschlussberichtes. ZDF-Morgenmagazin, ZDF-heute, ZDF-Mittagsmagazin.


ZDF - Frontal 21 - Gut gemeint und schlecht gemacht – Hilfsfonds für Heimkinder
Über 700.000 Kinder wuchsen in der Bundesrepublik Deutschland bis 1975 in staatlichen und kirchlichen Erziehungsheimen und Waisenhäusern auf, viele von ihnen wurden dort verprügelt, misshandelt, missbraucht. Lange wurde am Runden Tisch um einen angemessenen Umgang mit den Opfern gerungen. Das Ergebnis: Statt einer Entschädigung gibt es Sachleistungen in Höhe von bis zu 10.000 Euro, um die Folgen des damals erlittenen Leids zu lindern. Doch so einfach können die Betroffenen die Leistungen aus dem Hilfsfonds nicht in Anspruch nehmen. Viele sprechen von einer demütigenden Bürokratie. Hinzu kommt: Viele haben die versprochene Leistungen noch nicht erstattet bekommen.
Bis Ende des Jahres können und sollen sich Betroffene melden, ihren Anspruch geltend machen, dafür werben sie auch beim Hilfsfonds - und hoffen, dass im nächsten Jahr der Fonds ausreichend aufgestockt wird. Denn die ursprünglichen 120 Millionen Euro sind verbraucht.
Frontal21 zeigt, wie das „niedrigschwellige“ Angebot des Hilfsfonds in der Praxis aussieht.
ZDF / Frontal 21 vom 16.12.2014



2.3 Nazi-Familienrechtspraxis und personelle Kontinuitäten nach 1945

GRAUE LITERATUR des Antragstellers aus 2005 : Nationalsozialistische Diskriminierungsschemata in Familienrechtspolitik und Familienrechtsprechung – Personelle Kontinuitäten am Beispiel des Ministerialrats Franz Massfeller – Thematische Kontinuitäten mit Beispielen repetitiver Denkweisen und Argumentationsmuster in veränderten Kontexten || Hausarbeit im Magister-Teilstudiengang „Erziehungswissenschaften“ || Wintersemester 2004/2005 an der Universität Kassel || Magisterstudium Hauptfach: Soziologie, Nebenfächer: Erziehungswissenschaft, Politikwissenschaft || Zur Lehrveranstaltung „Umgang mit dem Nationalsozialismus nach 1945“ bei Prof. Dr. Dietfrid Krause-Vilma || 10.04.2005 || 94 Seiten.

Siehe dazu auch:

Prozessbeobachtung: NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach 6F 9/22
Auszüge aus OFFIZIELLE ANTRÄGE vom 25.06.2022 WIEDERAUFNAHMEVERFAHREN am AG/FG MOS zur Aufhebung des Entnazifizierungsbeschlusses von Nazi-Ministerialdirigent und Nazi-Familienrechtler Franz Massfeller, Oberregierungsrat zur Wiederverwendung beim Bundesjustizministerium, Ministerialrat das Referat für Familien- und Personenstandsrecht in der BRD
220625_uhl_ag_mos_massfeller_entnazifizierung.pdf (206.99KB)
Prozessbeobachtung: NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach 6F 9/22
Auszüge aus OFFIZIELLE ANTRÄGE vom 25.06.2022 WIEDERAUFNAHMEVERFAHREN am AG/FG MOS zur Aufhebung des Entnazifizierungsbeschlusses von Nazi-Ministerialdirigent und Nazi-Familienrechtler Franz Massfeller, Oberregierungsrat zur Wiederverwendung beim Bundesjustizministerium, Ministerialrat das Referat für Familien- und Personenstandsrecht in der BRD
220625_uhl_ag_mos_massfeller_entnazifizierung.pdf (206.99KB)


2.4 Nazi-Jugendamtsinstitution und Nazi-Kinder- und Jugendhilfe, Nazi-Kindesentführungen aus den besetzten Gebieten, Weltkriegsschäden und polnische Reparationsforderungen

Petition beim DEUTSCHEN BUNDESTAG 3-16-05-008-059396, Auswärtige Angelegenheiten, vom 01.09.2009 : Klärung des internationalen Kinderraubes von 1933-1945 in Polen und der anschließenden Germanisierung der ins Deutsche Reich verbrachten Kinder sowie diesbezüglich weiterführende Petitionen bei Länderparlamenten, wie WD 3-2 0561 Landtag Rheinland-Pfalz vom 15.12.2011 || AB.0316.16 Bayrischer Landtag vom 08.12.2011 || Tgb. Nr. E 1087/ 11 Landtag des Saarlandes vom 13.02.2012 || Bürgerschaft der freien und Hansestadt Hamburg || 20-8 Freie Hansestadt Bremen vom 16.02.2012, etc. Der Deutsche Bundestag hat in 2011 die Anliegen des Antragstellers zu „Internationaler Kindesraub in Polen 1933-1945 und Zwangsgermanisierung“ an Länderparlamente weitergeleitet, die dann wiederum in ihren Absichtsbekundungen diese Aufarbeitungsbemühungen als diskussionswürdige Inhalte in ihr Bildungswesen, in Schüler- und Jugendaustausch und in den internationalen Austausch integriert haben wollen.

Siehe dazu auch:

Prozessbeobachtung: ENTSCHÄDIGUNG VON NS-VERFOLGTEN UND NS-OPFERN beim Amtsgericht Mosbach
Zum 83. Jahrestag am 01.09.2022 des deutschen Überfalls auf Polen und des Beginns des Nazi-Terror- und Vernichtungskrieges: OFFIZIELLER ANTRAG AN DAS AMTSGERICHT MOSBACH auf gerichtliche Prüfung des heute von Polen vorgelegten Gutachtens zu Weltkriegsschäden
220901_uhl_ag_mos_reprationen_polen.pdf (78.1KB)
Prozessbeobachtung: ENTSCHÄDIGUNG VON NS-VERFOLGTEN UND NS-OPFERN beim Amtsgericht Mosbach
Zum 83. Jahrestag am 01.09.2022 des deutschen Überfalls auf Polen und des Beginns des Nazi-Terror- und Vernichtungskrieges: OFFIZIELLER ANTRAG AN DAS AMTSGERICHT MOSBACH auf gerichtliche Prüfung des heute von Polen vorgelegten Gutachtens zu Weltkriegsschäden
220901_uhl_ag_mos_reprationen_polen.pdf (78.1KB)



3. Unvollständige und selektive Informationsstrategie des Amtsgerichts Mosbach zur NS-Thematik in 2022 bei der Beauftragung der forensischen Sachverständigen aus Kitzingen

Das Familiengericht-Amtsgericht Mosbach, Hauptstraße 110, 74281 Mosbach, beauftragt die forensische Sachverständige aus Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen, in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 unter 6F 202/21, die Anti-Nazi-Aktivitäten des KVs und Antragstellers in einer ergänzenden Stellungnahme einzuschätzen und zu bewerten. Dazu zählen laut Anweisungen dieser Verfügungen SOWOHL die seit Sommer 2022 vom Antragsteller beim Amtsgericht Mosbach initiierten NS- und Rechtsextremismus-Verfahren ALS AUCH seine außergerichtlichen und gerichtlichen Aufklärungs- und Aufarbeitungsbemühungen zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen aus dem Zeitraum um 2008 im Rahmen seiner sogenannten "Nazi-Jäger"-Aktivitäten.


Dabei informiert das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 seinerseits die eigens gerichtlich beauftragte forensische Sachverständige aus Kitzingen nachweisbar nur UNVOLLSTÄNDIG UND SELEKTIV über diese Anti-Nazi-Aktivitäten des Antragstellers aus den Zeiträumen 2004 bis 2011 sowie seit 2022. Die konkrete sachverhaltsbezogene Kontextinformationen zur Problematik des Nationalsozialismus und dessen Aufarbeitung vor und nach 1945 bis heute UNTERLÄSST das Amtsgericht Mosbach hier dabei VOLLUMFÄNGLICH.


In seiner gerichtlich verfügten Beauftragung der forensischen Sachverständigen aus Kitzingen vom 17.08.2022 benennt  das Familiengericht-Amtsgericht Mosbach unter 6F 202/21 lediglich ein paar selbst selektierte Dokumente des KVs und Antragstellers von NS-Verfahren mit den jeweiligen Daten (08.06.2022, 15.06.2022, 22.06.2022, 14.072022, 26.07.2022 und 03.08.2022), ohne aber dabei die jeweiligen konkreten Titel bzw. Sachverhalte dieser jeweiligen Eingaben zu benennen. Wobei dadurch gezielt vollkommen unklar ist, ob sich dabei entweder um die jeweiligen Daten der Dokumentenerstellung des Antragstellers oder aber um die Empfangsdaten der jeweiligen Dokumenteneingänge von Eingaben des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach handelt. Dadurch wird für Außenstehende und Verfahrensbeteiligte gezielt NICHT UNMITTELBAR ERSICHTLICH, welche Dokumente genau das Familiengericht-Amtsgericht Mosbach der forensischen Sachverständigen bzw. familienpsychologischen Gutachterin aus Kitzingen zur weiteren Begutachtung denn konkret benannt und übersandt hat.


KOMMENTAR: Hierbei kann man am Beispiel des Amtsgerichtes Mosbach mit den vorliegenden Verhaltens- und Verfahrensweisen des fallverantwortlichen Spruchkörpers durchaus von mangelnder Transparenz eines Verwaltungsaktes durch ein BRD-Gericht im Rahmen der bereits vorhergehenden sowie der laufenden NS-Aufarbeitung und NS-Vergangenheitsbewältigung in 2022 sprechen. Das Amtsgericht Mosbach selbst bearbeitet dabei zuvor und ca. gleichzeitig die zivilrechtlichen und strafrechtlichen Eingaben zu NS- und Rechtsextremismus-Verfahren des Antragstellers nachweisbar nicht ordnungsgemäß, d.h. wiederholt u.a. entgegen §158 StPO.


Die gerichtlich beauftragte forensische Sachverständige aus Moltkstr.2, 97318 Kitzingen, unterliegt ebenso wie alle anderen Verfahrensbeteiligten der Erklärungspflicht über Tatsachen bzw. WAHRHEITSPFLICHT vor Gericht nach § 138 ZPO.



4. Stellungnahme der vom Amtsgericht Mosbach gerichtlich beauftragten forensischen Sachverständigen aus Kitzingen zu den Früheren außergerichtlichen Aufklärungs- und Aufarbeitungsbemühungen zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen von 2005 bis 2011 des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach

Das Familiengericht-Amtsgericht Mosbach, Hauptstraße 110, 74281 Mosbach, beauftragt die forensische Sachverständige aus Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen, in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 unter 6F 202/21, die Anti-Nazi-Aktivitäten des KVs und Antragstellers in einer ergänzenden Stellungnahme gutachterlich einzuschätzen und zu bewerten. 

Dazu zählen laut Anweisungen dieser amtsgerichtlichen Verfügungen SOWOHL die seit Sommer 2022 vom Antragsteller beim Amtsgericht Mosbach initiierten NS- und Rechtsextremismus-Verfahren ALS AUCH seine außergerichtlichen und gerichtlichen Aufklärungs- und Aufarbeitungsbemühungen zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen aus dem Zeitraum um 2008, d.h. konkret von 2004 bis 2011, im Rahmen seiner sogenannten "Nazi-Jäger"-Aktivitäten im sachverhaltsbezogenen Kontext zur Problematik des Nationalsozialismus vor und nach 1945 und dessen Aufarbeitung bis heute. Siehe dazu auch Kapitel 1 auf dieser Seite.


Während die vom Familiengericht-Amtsgericht Mosbach beauftragte forensische Sachverständige aus Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen, zunächst EINERSEITS ein familienpsychologisches Sachverständigengutachten in einem Umfang von über 100 Seiten zum 07.04.2022 unter 6F 202/21 erstellt hat, entschließt sich dieselbe Gutachterin sodann, ANDERERSEITS eine ergänzende Stellungnahme von zwei ganzen DIN A4-Seiten im sachverhaltsbezogenen Kontext zur Problematik des Nationalsozialismus vor und nach 1945 und dessen Aufarbeitung bis heute, insbesondere zum Kontext der historisch nachgewiesenen Beteiligungen an NS-Massenmordverbrechen in Mosbach wie Judenverfolgung und Holocaust, NS-Verfolgung von Sinti und Roma, Nazi-Euthanasie unter 6F 202/21 zum 31.08.2022 an das Amtsgericht Mosbach zu generieren.
Die forensische Sachverständige aus Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen, ERWÄHNT LEDIGLICH MIT EINEM WORT DEN "NATIONALSOZIALISMUS" auf Seite 2, Absatz 2 und erwähnt lediglich mit einem Satz auf Seite 2, Absatz 2, dass der Antragsteller von NS- und Rechtsextremismus-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach sich gegen den Nationalsozialismus wendet.


Die forensische Sachverständige aus Kitzingen hat hier die GERICHTLICH BEAUFTRAGTE EINDEUTIGE GELEGENHEIT gehabt, mit einer entsprechend beim Amtsgericht Mosbach beantragten Fristverlängerung SICH SACHLICH UND FACHLICH auch auf über 100 Seiten bezüglich der Nazi-Thematik bzw. der Nazi-Problematik vor einem deutschen BRD-Gericht EXPLIZIT ZU ÄUSSERN. Diese Gelegenheit für eine sachliche und fachliche gutachterliche Expertise zum Nationalsozialismus und nationalsozialistischen Verbrechen, deren Auswirkungen und Aufarbeitungen nach 1945, u.a. auch in Mosbach - Baden, besteht zukünftig weiterhin jederzeit für die forensische Sachverständige aus Kitzingen.
Siehe dazu auch:


Das Amtsgericht Mosbach BEAUFTRAGT EXPLIZIT in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 die forensische Sachverständige aus Kitzingen ausgehend von einem Beispiel aus 2008, eine GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME zu den Früheren außergerichtlichen Aufklärungs- und Aufarbeitungsbemühungen zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen von 2005 bis 2011 des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach an das deutsche BRD-Amtsgericht Mosbach im Jahr 2022 zu erstellen.


EINERSEITS:
Mit den Verfügungen des Familiengerichts-Amtsgericht Mosbach vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 hat die gerichtlich beauftragte forensische Sachverständige aus Kitzingen nicht nur die Möglichkeit, sondern auch die Chance und das gerichtliche explizite Angebot, sich sachlich und fachlich zur NS-Vergangenheitsbewältigung seit 1945 bis heute, auch zur NS-Vergangenheitsbewältigung und Nazi-Kontinuität in Mosbach und in Baden-Württemberg, AUSFÜHRLICH EXPLIZIT gutachterlich zu äußern.


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum Sachverhalt der öffentlich nachweisbaren Früheren außergerichtlichen Aufklärungs- und Aufarbeitungsbemühungen zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen von 2005 bis 2011 des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach.
UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung der NS-Vergangenheitsbewältigung am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach EXPILZIT BEAUFTRAGT.


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum Sachverhalt dass sie bezüglich der Anti-Nazi-Aktivitäten des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach selbst VOM BEAUFTRAGENDEN AMTSGERICHT MOSBACH OFFENSICHTLICH NICHT VOLLSTÄNDIG INFORMIERT worden ist.
UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung der NS-Vergangenheitsbewältigung am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach EXPILZIT BEAUFTRAGT.


4.1 Die forensische Sachverständige aus Kitzingen unterlässt Kommunikation und Austausch mit dem zu begutachtenden Antragsteller von NS- und Rechtsextremismus-Verfahren

Die Forensische Sachverständige für Familienrecht einer Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie aus Moltkstr.2, 97318 Kitzingen, hat nachweisbar nach der erneuten Beauftragung durch die Verfügung des Amtsgerichts Mosbach vom 17.08.2022 in ein und demselben Verfahren während ihrer Entscheidungsfindung für ihre ergänzende Stellungnahme vom 31.08.2022 zu 6F 202/21 ihrerseits nachweisbar kein weiteres persönliches Gespräch mit dem Antragsteller gesucht.


Und somit hat die forensische Sachverständige aus Kitzingen beim Antragsteller von Nazi- und Rechtsextemismus-Verfahren WEDER MÜNDLICH NOCH SCHRIFTLICH NACHGEFRAGT, was er da eigentlich mit seinen beantragten außergerichtlichen und gerichtlichen NS- und Rechtsextremismusverfahren (aus den Zeiträumen um 2008, konkret 2004 bis 2011, und 2022) macht, warum er das eigentlich macht und was er eigentlich damit bezwecken will.


Nach ihrer gerichtlichen Beauftragung durch das Familiengericht Mosbach vom 17.08.2022 bewertet hier die Forensische Sachverständige für Familienrecht einer Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie aus Kitzingen somit am 31.08.2022 einen Menschen und urteilt über diesen Menschen OHNE DABEI JEMALS SELBST mit diesen Menschen während ihrer ergänzenden Begutachtung IN DEN DIREKTEN MÜNDLICHEN ODER SCHRIFLTICHEN AUSTAUSCH gegangen zu sein.
Siehe dazu auch:



4.2 Die forensische Sachverständige aus Kitzingen unterlässt die Anforderung der vollständigen Akten aus den anhängigen Verfahren beim Amtsgericht Mosbach und unterlässt in der konsequenten Folge damit die entsprechende Akteneinsicht

Die Forensische Sachverständige für Familienrecht einer Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie aus Moltkstr.2, 97318 Kitzingen, hat nachweisbar nach der erneuten Beauftragung durch die Verfügung des Amtsgerichts Mosbach vom 17.08.2022 in ein und demselben Verfahren während ihrer Entscheidungsfindung für ihre ergänzende Stellungnahme vom 31.08.2022 zu 6F 202/21 IHRERSEITS NACHWEISBAR KEINE EIGENEN ANFORDERUNGEN DER GESAMTEN UND VOLLSTÄNDIGEN AKTEN der anhängigen Verfahren beim sie selbst beauftragenden Familiengericht-Amtsgericht Mosbach angefordert.


Die gerichtlich beauftragte Forensische Sachverständige für Familienrecht einer Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie aus Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen, unterlässt die GESAMTAKTENANFORDERUNGEN der anhängigen VERFAHREN beim Familiengericht Mosbach, insbesondere 6F 202/21 und 6F 9/22. UND DIES OBWOHL das Familiengericht Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 explizit auf 6F 9/22 verweist.

Die gerichtlich beauftragte Forensische Sachverständige für Familienrecht einer Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie aus Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen, unterlässt damit neben den konkreten Aktenanforderungen konsequenterweise auch die eigene vollständige Akteneinsicht zur eigenen gutachterlichen Sachverständigen-Erstellung ihrer ergänzenden Stellungnahme an das Familiengericht-Amtsgericht Mosbach unter 6F 202/21 am 31.08.2022.
Siehe dazu auch:




Siehe auch:


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